Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Masterplan Tech Solutions GmbH, Leopoldstr. 31, 80802 München, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden im Sinne von § 14 BGB (Unternehmer) (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere:
a) IT-Beratungsleistungen (Modul A),
b) Software- und KI-Entwicklungsprojekte (Modul B) sowie
c) die Nutzung der SaaS-Plattform „mAItflow" (Modul C).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Annahme eines Angebots durch den Kunden,
b) Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien oder
c) tatsächliche Leistungserbringung durch den Anbieter.
(3) Abweichend von Absatz 2 kommt bei der Nutzung der SaaS-Plattform „mAItflow" ein Vertrag durch Registrierung des Kunden auf der Plattform und anschließende Bestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und erfolgt nach Zeitaufwand, als Festpreis oder im Rahmen eines Abonnementmodells.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen sowie nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Leistungserbringung auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere erforderliche Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge bereitzustellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Daten und Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, soweit dieser auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Modul A – IT-Beratung
§ 11 Vertragsart
(1) IT-Beratungsleistungen werden als Dienstleistungen erbracht.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 12 Leistungsdurchführung
(1) Der Anbieter erbringt die Beratungsleistungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik.
(2) Empfehlungen und Einschätzungen stellen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar.
§ 13 Nutzungsrechte
(1) Sofern im Rahmen der Beratung Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Verwendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
Modul B – KI-Softwareentwicklung & Projekte
§ 14 Vertragsart
(1) Leistungen im Bereich Software- und KI-Entwicklung werden – je nach Vereinbarung – als Werkvertrag, Dienstvertrag oder Mischform erbracht.
(2) Die konkrete Vertragsart ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
§ 15 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang, Meilensteine, Zeitpläne und etwaige Abnahmekriterien ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Projektvertrag.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Methoden, Frameworks, Modelle und Entwicklungsansätze nach eigenem fachlichen Ermessen einzusetzen.
§ 16 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt insbesondere fachliche Anforderungen, Daten, Trainingsdaten, Inhalte, technische Zugänge sowie Feedback und Abnahmen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an bereitgestellten Daten und Inhalten zu verfügen und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
§ 17 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn
a) der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder
b) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel rügt.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 18 Nutzungs- und Schutzrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Projektergebnissen für eigene geschäftliche Zwecke.
(2) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung für Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters.
(3) Alle vorbestehenden Rechte, insbesondere an Bibliotheken, Frameworks, KI-Modellen, Prompts, Tools und Methoden, verbleiben beim Anbieter.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, generische Erkenntnisse und Know-how aus dem Projekt weiterzuverwenden.
§ 19 KI-spezifische Regelungen
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-Systeme probabilistische Ergebnisse liefern können.
(2) KI-generierte Inhalte stellen keine verlässlichen oder geprüften Informationen dar und sind nicht zur alleinigen Entscheidungsfindung geeignet.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse.
(4) Der Kunde ist für die Nutzung, Prüfung und Bewertung der Ergebnisse selbst verantwortlich.
§ 20 Revenue-Share / Beteiligungsmodelle
(1) Sofern eine umsatz- oder erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wird, werden alle Details ausschließlich im Projektvertrag geregelt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter transparente Abrechnungsdaten zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Abrechnungen nach vorheriger Ankündigung zu prüfen.
(4) Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Umsatzbeteiligung.
§ 21 Haftung bei Entwicklungsprojekten
(1) Die Haftung richtet sich nach § 6 dieser AGB.
(2) Zusätzlich gilt:
a) Es wird kein wirtschaftlicher oder technischer Erfolg geschuldet.
b) Es besteht keine Haftung für Entscheidungen auf Basis von KI-Ergebnissen.
c) Eine Haftung für Folgeschäden aus automatisierten Prozessen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 22 Projektbeendigung
(1) Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(2) Nutzungsrechte werden nur im Umfang der tatsächlich vergüteten Leistungen eingeräumt.
Modul C – SaaS (mAItflow)
§ 23 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Plattform „mAItflow" als cloudbasierte Softwarelösung über das Internet zur Verfügung.
(2) Die Plattform ermöglicht insbesondere die Nutzung von KI-gestützten Funktionen im Bereich Wissensmanagement, Dokumentenverarbeitung, Kommunikation sowie weiterer digitaler Arbeitsprozesse.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung oder dem vereinbarten Tarif.
§ 24 Leistungsumfang und Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version zur Verfügung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu verändern, sofern dadurch die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Erweiterungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 25 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel.
(2) Hiervon ausgenommen sind planmäßige Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Updates sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(3) Ein Anspruch auf Service Credits oder sonstige Kompensationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 26 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform ein.
(2) Die Nutzung ist auf eigene geschäftliche Zwecke des Kunden beschränkt.
(3) Eine Nutzung für Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters.
§ 27 Gewährleistung
(1) Der Anbieter schuldet nicht die vollständige Fehlerfreiheit der Plattform, sondern deren im Wesentlichen vertragsgemäße Nutzbarkeit.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartung oder Weiterentwicklung auftreten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
§ 28 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 29 Daten und Datensicherheit
(1) Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten.
(2) Der Anbieter trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
(3) Eine dauerhafte Speicherung nach Vertragsende ist nicht geschuldet.
§ 30 Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende exportieren.
(2) Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
§ 31 KI-generierte Inhalte
(1) Die Plattform nutzt KI-Systeme.
(2) Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein.
(3) Sie sind nicht zur alleinigen Entscheidungsfindung geeignet.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung.
(5) Der Kunde ist zur Prüfung verpflichtet.
§ 32 Kein Erfolg geschuldet
Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
§ 33 Audit und Nachweise
(1) Der Kunde kann Nachweise über Sicherheitsmaßnahmen verlangen.
(2) Diese erfolgen durch Dokumentation oder Zertifizierungen.
(3) Audits erfolgen nur angemessen und angekündigt.
§ 34 Änderungen der AGB
(1) Änderungen werden 30 Tage vorher mitgeteilt.
(2) Erfolgt kein Widerspruch, gelten sie als akzeptiert.
(3) Bei Widerspruch kann der Anbieter kündigen.